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WILDTIERUNFALL
Rufen Sie, nachdem Sie die Unfallstelle gesichert haben
(Warnlicht einschalten, Warndreieck aufstellen und Signalweste anziehen), umgehend die Polizei an.
Diese kontaktiert dann den Jäger.
Falls das angefahrene Tier nicht sofort tot ist, sondern wegläuft, markieren Sie die Stelle, an der Sie es zuletzt gesehen haben. Das erleichtert dem Jäger die so genannte Nachsuche; mit einem gut ausgebildeten Hund setzt er alles daran, das Tier schnellstmöglich von seinen Leiden zu erlösen. Keinesfalls sollten Autofahrer ein verletztes Tier eigenmächtig zum Tierarzt bringen. Wildtiere sind den Kontakt mit Menschen nicht gewohnt, sie erleiden Todesängste und das Verletzungsrisiko für den Autofahrer ist ebenfalls enorm hoch. Ist das Tier tot, könne der Autofahrer es aber von der Fahrbahn auf den Seitenstreifen befördern. Allerdings nur mit Handschuhen, denn eine Ansteckungsgefahr kann nie ausgeschlossen werden. Allerdings sollte die Polizei nicht nur gerufen, sondern auch auf sie gewartet werden. Das ist auch deshalb wichtig, um Zeugen für den Schaden zu haben und sich für die Versicherung die notwendige Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen. Wer sich einfach vom Unfallort entfernt, könne sich strafbar machen.
Außerdem kann es unterlassene Hilfeleistung sein oder den Bußgeldtatbestand der Tierquälerei erfüllen, wenn ein verletztes Tier einfach liegengelassen wird. Unserer Meinung nach hat auch jeder Fahrzeugführer die ethische und gesetzliche Verpflichtung, sich um ein angefahrenes Tier zu kümmern. "Ein verletztes Tier einfach liegenzulassen, ist grobe Tierquälerei. Das gilt auch für Personen, die den Unfall nicht selbst verursacht haben"!
Autofahrer sollten generell ganz besonders vorausschauend fahren: Ende Juli/ Anfang August ist die Paarungszeit der Rehe sowie bei Wildwechselwarnschildern. Das heißt, dass Ihnen jederzeit Rehe unkontrolliert vor das Fahrzeug laufen können. Dem ersten folgt oft das zweite – also immer bremsbereit sein. Verzichten Sie auf Ausweichmanöver; die gehen meist schlimmer aus als ein Zusammenprall. Lenkrad gerade halten und bremsen, wenn es der nachfolgende Verkehr zulässt. Nach Möglichkeit hupen und – wenn Tiere in der Dämmerung oder Dunkelheit auf die Fahrbahn laufen – abblenden, sonst fühlen sie sich im Lichtkegel gefangen und weichen nicht zur Seite aus.
Rund 20.000 Rehe, 3.000 Wildschweine sowie Tausende von Hasen, Füchsen und anderen Wildtieren sterben jedes Jahr in Baden-Württemberg kläglich im Straßenverkehr. Die Entsorgung übernehmen freiwillig die Jäger. Sie müssen die Tiere unschädlich beseitigen; Unfallwild ist vom Verzehr ausgeschlossen. In manchen, von Straßen zerschnittenen Jagdrevieren wird über die Hälfte des vorgeschriebenen Rehwildabschusses vom Straßenverkehr „erledigt“.
Ein rund 25 Kilo leichtes Reh hat bei einem Zusammenstoß mit 60 km/h ein Aufprallgewicht von 800 Kilo.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) registrierte bundesweit 2015 mit knapp 263.000 Unfällen einen neuen Höchststand. Noch nicht berücksichtigt sind hierbei Wildunfälle, die von Autofahrern nicht gemeldet wurden. Die Dunkelziffer liegt wahrscheinlich vermutlich fünfmal so hoch. Auch Todesfälle hat es in den vergangenen Jahren gegeben.
Was tun, wenn es doch passiert?
Warnweste überziehen, die Unfallstelle durch ein Warndreieck absichern und die Polizei informieren!
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